Unsere Pflege-Leistungen
Hilfe und Pflege im Alltag nach SGB XI
Hierunter fallen die Grundpflege oder auch häusliche Pflege genannt und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie finden im Rahmen der Pflegeversicherung statt und beinhalten zum Beispiel:- Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Beschäftigung sowie
- Hilfe beim Putzen oder Einkaufen
Diese Leistungen werden je nach Pflegegrad von den Pflegekassen übernommen. Sie können sie auch privat in Anspruch nehmen, wenn Sie keinen Pflegegrad haben.
Häusliche Krankenpflege nach SGB V
Die so genannte Behandlungspflege wird nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Zur Behandlungspflege zählen unter anderem:- Verabreichung von Injektionen wie zum Beispiel Insulin
- Wundversorgung
- Blutdruckmessung und Blutzuckerbestimmung
- Medikamentenstellung und Medikamentenverabreichung
- Versorgung nach Operationen
Zusätzlich können wir Ihnen Rezepte von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin abholen und diese in der Apotheke für Sie einlösen. Die Medikamente bringt Ihnen das Pflegepersonal dann direkt mit nach Hause.
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45b SGB XI
Den Entlastungsbetrag erhalten Versicherte mit einem Pflegegrad (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen). Es wird ein Grundbetrag in Höhe von 125,-€/Monat gewährt. Dieser Betrag ist zweckgebunden für die Teilnahme an qualitätsgesicherten Betreuungsangeboten. Ab dem 1. Januar 2015 werden zusätzliche Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen.Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wir bieten die nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgeschriebene Beratung und Hilfestellung für pflegende Angehörige an. Wir helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zur sichern und zeigen Pflegenden wie sie sich selbst entlasten können. Alle eingestuften Pflegebedürftigen haben Anspruch auf zwei Beratungseinsätze pro Kalenderjahr. Für Pflege-Geldleistungsempfänger ist die Pflegeberatung verpflichtend, Beratung durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Je nach Höhe der Pflegegrade alle ½ Jahr oder ¼ Jahr. Wir sind ein von der Pflegekasse zugelassener Pflegedienst für die gesetzlichen Beratungsbesuche.Urlaub und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Wenn Sie als pflegende Angehörige in den Urlaub möchten oder selbst im Krankenhaus, zur Reha oder aus anderen Gründen verhindert sind, die Pflege durchzuführen, können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Bei einem Pflegegrad von 2 - 5 stehen Ihnen sechs Wochen Verhinderungspflege im Jahr zu. Wir übernehmen in dieser Zeit die Pflege für Sie. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass seit sechs oder über sechs Monaten mindestens Pflegegrad 1 besteht. Sprechen Sie uns dazu einfach an.Vermittlung von externen Diensten
Auf Wunsch vermitteln wir für Sie: Fußpflege, Essen auf Rädern, Friseur, Hausnotrufsystem und Hilfsmittel aller Art...Hauswirtschaftsversorgung
Das bisschen Haushalt macht sich eben nicht von allein. Darum gibt es die Hauswirtschaftlichen Dienste. Wir erledigen je nach Bedarf alle Arbeiten, die anfallen: das Kochen, Einkaufen, Saubermachen der Wohnung, Waschen sowie wechseln der Wäsche und Kleidung, ebenso das Beheizen der Wohnung. Was immer alleine zu schwer fällt.Wir informieren Sie z. B. über die Möglichkeiten der häuslichen Pflege, über Pflegehilfsmittel, sowie Umbau von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Bei Fragen zur Pflegeversicherung beraten wir Sie allumfassend nach neusten gesetzlichen Bestimmungen.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie bei der Pflege Entlastung benötigen.
Pflegenotruf - Auf Knopfdruck nah
Ein Anruf außerhalb der regulären Bürozeiten wird selbstverständlich zu jeder Tag- und Nachtzeit durch einen Mitarbeiter unserer Einrichtung entgegengenommen. Damit gewährleisten wir nicht nur für unsere Pflegekunden, sondern allen Anrufern zu jeder Tageszeit einen kompetenten Ansprechpartner.
24 Stunden Pflegenotruf-Telefon unter 03984 2222